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Verhaltenskodex

Unser Engagement setzt voraus, dass Prozesse vorhanden sind, um negative Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt, einschließlich Klima, Korruptionsbekämpfung und Tierschutz zu verhindern und anzugehen. Wir verwenden diesen Verhaltenskodex als Unterstützung bei der Auswahl und Bindung von Geschäftspartnern, die unser Engagement für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Produktion im Sinne international vereinbarter Konventionen, Standards und Richtlinien teilen.

Wir bitten unsere Geschäftspartner, sich zur Umsetzung der Standards, Prozesse und Anforderungen dieses Verhaltenskodex in ihren eigenen Betrieben zu verpflichten und mit ihren Lieferanten und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, um die Richtlinien, Standards und Prozesse des Kodex ebenfalls umzusetzen.

Wir sind uns bewusst, dass die Festlegung der in diesem Verhaltenskodex beschriebenen erforderlichen Standards und Prozesse sowohl Zeit als auch Ressourcen erfordert. Wir konzentrieren uns auf die Fähigkeit und Bereitschaft unserer Lieferanten, kontinuierliche Verbesserungen bei der Erfüllung der Anforderungen des Kodex und bei der Verbesserung ihrer Systeme zur Bewältigung negativer Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt, einschließlich Klima, Korruptionsbekämpfung und Tierschutz, zu zeigen. Wir sind zuversichtlich, dass Zusammenarbeit und transparenter Dialog zu einer nachhaltigeren und effizienteren Partnerschaft führen können, von der beide Seiten profitieren werden.

Die Standards des Verhaltenskodex basieren auf international vereinbarten Konventionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Internationale Menschenrechtscharta, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die UN-Leitprinzipien für die Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren, das UN-Übereinkommen gegen Korruption, die Rio-Erklärung zu Umwelt und Entwicklung; und die 10 Prinzipien des UN Global Compact.

Von allen Lieferanten wird erwartet, dass sie die für ihr Unternehmen relevanten nationalen Gesetze, Vorschriften und geltenden Praktiken und Industriestandards einhalten.

Weitere Informationen zu den konkreten Anforderungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Verhaltenskodex. Wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben, unserem Verhaltenskodex oder unserem Programm für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement im Allgemeinen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an unsere Büros. Mit freundlichen Grüßen,

Bonvita Footwear Company ApS



Due-Diligence-Anforderungen


Internationale Richtlinien fordern Unternehmen dazu auf, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, um negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitsrechten, der Umwelt, einschließlich des Klimas, und der Korruptionsbekämpfung zu erkennen, zu verhindern und abzumildern. Diese Verfahren sind für alle Gruppen, Einzelpersonen und Einheiten erforderlich, auf die ein Unternehmen Einfluss haben kann, und zwar in allen Geschäfts- und Produktionseinheiten, der lokalen Gemeinschaft und der externen Umgebung.

Zu den wichtigsten Schritten der Due-Diligence-Verfahren gehört die Entwicklung von Richtlinien für alle relevanten potenziellen und tatsächlichen Einflussbereiche im Unternehmen, wie z. B. Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz und Chemikalienmanagement sowie Korruptionsbekämpfung. Solche Richtlinien müssen allen Mitarbeitern und anderen relevanten Interessengruppen kommuniziert werden. Es müssen Verfahren und Managementsysteme entwickelt werden, um sicherzustellen, dass Richtlinien umgesetzt und eingehalten werden, wodurch sichergestellt wird, dass potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen verhindert und abgemildert werden.

Die Standards dieses Verhaltenskodex sind in vier Abschnitte unterteilt, die vier Themenbereiche abdecken. Jeder Abschnitt definiert eine Reihe spezifischer Standards innerhalb der vier Bereiche. Während ein Due-Diligence-Prozess möglicherweise weitere Problembereiche identifiziert, werden im Folgenden Standards zu Themen definiert, die für Prozesse bei der Herstellung von Textilien, Bekleidung und Schuhen relevant sind. Die Standards stellen Mindeststandards dar, die alle Lieferanten erfüllen müssen und basieren auf den oben aufgeführten internationalen Konventionen, Standards und Richtlinien.

  1. Menschen- und Arbeitsrechte
  2. Umwelt und Klima
  3. Anti-Korruption
  4. Tierschutz



MENSCHENRECHTE UND ARBEITSRECHTE


KINDERARBEIT UND JUNGE ARBEITNEHMER

Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit unter 15 Jahren einsetzen, auch wenn dies nach nationalem Recht zulässig ist. Alle gesetzlichen Beschränkungen für junge Arbeitnehmer im Alter zwischen 15 und 18 Jahren müssen eingehalten werden und es ist jungen Arbeitnehmern nur gestattet, leichte Arbeiten zu reduzierten Arbeitszeiten auszuführen. Das bedeutet, dass sie vor gefährlicher Arbeit, Nachtschichten und jeder Art von Arbeit geschützt werden müssen, die ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigen oder schädlich sein könnte.

Wenn in einer Einrichtung Kinderarbeit festgestellt wird, ist der Lieferant dafür verantwortlich, Richtlinien und Programme zu entwickeln, daran teilzunehmen und dazu beizutragen, die Übergangsregelungen vorsehen, die es dem Kind ermöglichen, in einer hochwertigen Ausbildung zu bleiben, bis es kein Kind mehr ist.


ZWANGSARBEIT

Die Beschäftigung muss frei gewählt werden. Lieferanten dürfen keine Form von Sklaverei sowie Zwangs- und Schuldknechtschaft anwenden oder unterstützen. Den Mitarbeitern dürfen keine Einstellungsgebühren oder Kautionen, keine Gehalts- und Sozialleistungen vorenthalten, keine persönlichen Dokumente vom Arbeitgeber vorgelegt oder zu Überstunden gezwungen werden.


ARBEITSBEDINGUNGEN

Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aufgrund internationaler Übereinkommen und Sozialversicherungsgesetze und -vorschriften, die sich aus dem regulären Arbeitsverhältnis ergeben, dürfen nicht durch den Einsatz kurzfristiger Verträge, wie z. B. Leiharbeit und Gelegenheitsarbeit, umgangen werden.

Alle Mitarbeiter, einschließlich Zeitarbeiter und Gelegenheitsarbeiter, müssen über schriftliche und rechtsgültige Anstellungsschreiben in einer ihnen verständlichen Sprache verfügen, in denen die Beschäftigungs- und Kündigungsbedingungen festgelegt sind.


DISKRIMINIERUNG UND BELÄSTIGUNG

Lieferanten dürfen bei der Einstellung und Beschäftigung keine Diskriminierung begehen oder unterstützen. Entscheidungen über Einstellung, Vergütung, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung oder Pensionierung dürfen ausschließlich auf der Fähigkeit beruhen, die Stelle auszuüben, und nicht auf der Grundlage von Geschlecht, Familien- oder Elternstand, Schwangerschaft, Rasse, Kaste, Hautfarbe oder Alter , sexuelle Orientierung, Religion, politische Meinung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Funktion als Arbeitnehmervertreter, Nationalität, ethnische Herkunft, Gesundheitszustand oder Behinderung.

Alle Arbeitnehmer müssen mit Respekt und Würde behandelt werden. Lieferanten müssen den Einsatz von Mobbing, Einschüchterung, Gewalt, Androhung von Gewalt, körperlicher Züchtigung oder physischer, sexueller, psychischer und verbaler Belästigung oder Misshandlung verhindern, sich nicht daran beteiligen oder diese unterstützen. Es müssen Verfahren zur Sicherstellung von Strafmaßnahmen bei Belästigung und/oder Diskriminierung eingerichtet werden.

Es müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Arbeitnehmerinnen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.


VEREINIGUNGSFREIHEIT UND KOLLEKTIVVERHANDLUNGEN

Lieferanten müssen das Recht der Arbeitnehmer respektieren, Verbänden ihrer Wahl beizutreten und diese zu gründen und Tarifverhandlungen ohne Einmischung oder Sanktionen seitens der Arbeitgeber zu führen. Der Lieferant muss Mechanismen wie Arbeitnehmerbeteiligungsausschüsse zur Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich Arbeitnehmerbeschwerden, implementieren und eine wirksame Kommunikation mit Arbeitnehmern und ihren Vertretern sicherstellen.

Werden die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen durch nationales Recht eingeschränkt, muss der Lieferant den Arbeitnehmern die freie Wahl ihrer eigenen Vertreter ermöglichen und alternative Formen der Arbeitnehmervertretung müssen unterstützt werden.


ARBEITSZEITEN UND URLAUB

Die Standardarbeitszeiten müssen den örtlichen Vorschriften, Tarifverträgen und Branchenstandards entsprechen, dürfen jedoch 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, Überstunden ausgenommen. Alle Überstunden müssen immer einvernehmlich erfolgen und dürfen nicht regelmäßig angefordert werden. Wöchentliche Überstunden dürfen 12 Stunden nicht überschreiten.

Den Mitarbeitern muss mindestens 1 freier Tag pro Woche und bezahlter Jahresurlaub gewährt werden. Mutterschaftsurlaub, Krankheitsurlaub und andere Arten von Urlaub müssen allen Mitarbeitern gemäß den einschlägigen örtlichen Vorschriften gewährt werden.


LÖHNE UND VERGÜNSTIGUNGEN

Der Lohn für eine normale Arbeitswoche muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn, den Branchenstandards oder dem ausgehandelten Lohn entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Lohn muss regelmäßig und pünktlich gezahlt werden.

Lieferanten sollten darauf hinarbeiten, einen fairen existenzsichernden Lohn zu bieten. Das bedeutet, dass der Lohn ausreicht, um die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter und ihrer Familien zu decken und ein gewisses frei verfügbares Einkommen zu ermöglichen. Alle Überstunden müssen mit einem Prämiensatz vergütet werden, der mindestens 125 % des regulären Lohnsatzes betragen sollte.

Abzüge sind nur zulässig, wenn und soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder kollektivvertraglich festgelegt sind. Es darf nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden.


ARBEITS-UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Für alle Mitarbeiter muss ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld gewährleistet sein.

Um Unfälle und Verletzungen zu verhindern und ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu fördern, müssen Lieferanten zumindest sicherstellen, dass die unten aufgeführten Initiativen vorhanden sind. Die Liste ist nicht abschließend, sondern beschreibt die wichtigsten Aspekte eines Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems. Es müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um einen geschlechtersensiblen Ansatz zu gewährleisten.

  1. Managementvertreter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  2. Verfahren zum Vorfall- und Risikomanagement, die der Art und Größe des Unternehmens angemessen sind.
  3. Gesundheits- und Sicherheitsschulung zu Arbeitsrisiken. Dazu gehören Schulungen zur Brandbekämpfung und zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Chemikalien.
  4. Bereitstellung angemessener persönlicher Schutzausrüstung (PSA), kostenlos und in gutem Zustand. Es muss eine Schulung im richtigen Umgang mit der PSA erfolgen.
  5. Alle Räumlichkeiten vor Ort, einschließlich der vom Unternehmen bereitgestellten Schlafsäle, Toiletten, Umkleideräume und Kantine, müssen angemessene Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehört auch eine angemessene Brandschutzausrüstung.
  6. Jederzeitiger Zugang zu sauberem Trinkwasser und Zugang zu sanitären Einrichtungen für die Mitarbeiter.
  7. Sichere und gesunde Gebäude. Alle relevanten Genehmigungen und Zertifikate zur Gebäudesicherheit sollten zur Überprüfung aufbewahrt werden.
  8. Sichere Elektroinstallationen, die von kompetentem Personal installiert und gewartet werden.




UMFELD

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Lieferanten müssen alle Vorgänge in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Umweltgesetzen und -vorschriften durchführen. Dazu gehört die Einholung und Aufrechterhaltung aller erforderlichen Registrierungen, Genehmigungen und Lizenzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unten aufgeführten Bereiche.

Darüber hinaus müssen Lieferanten über Verfahren und Fähigkeiten verfügen, um sicherzustellen, dass sie negative Umweltauswirkungen ihrer oder damit verbundener Aktivitäten verhindern und abmildern. Es müssen mindestens Verfahren und Fähigkeiten für die unten aufgeführten Probleme vorhanden sein.

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten von ihrer Lieferkette die Einhaltung dieser Anforderungen verlangen.


CHEMIKALIEN

Lieferanten müssen ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den folgenden Anforderungen an Chemikalien durchführen:

  1. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union, Anhang XVII und spätere Änderungen
  2. Die „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC), also die REACH-Verordnung der Europäischen Union (EG) Nr. 1907/2006-Kandidatenliste Lieferanten werden gebeten, die Liste regelmäßig zu überprüfen, da diese Liste kontinuierlich aktualisiert wird
  3. Länderspezifische Vorschriften für Exportmärkte.

Bei der Lagerung, Handhabung, Verwendung und Entsorgung aller Chemikalien müssen die örtlichen Gesetze befolgt werden und das Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) für jedes chemische Produkt eingehalten werden.

WASSERVORRÄTE

Lieferanten müssen alle Vorgänge unter vollständiger Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Branchenrichtlinien zum Wasserschutz, zur Wasserqualität und zum Abwasser durchführen.

Es müssen Maßnahmen zur Abwasserreinigung getroffen werden. Lieferanten sollten darauf hinarbeiten, den Wasserverbrauch während der Produktionsprozesse zu minimieren, einschließlich der Einführung wassersparender Techniken und des Abwasserrecyclings. Dies gilt insbesondere für Lieferanten mit Nassverarbeitung. Von Lieferanten ohne Nassprozesse wird außerdem erwartet, dass sie den Wasserverbrauch verwalten und messen.

Lieferanten sollten darauf hinarbeiten, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die lokale/regionale Wasserversorgung zu messen, um einen negativen Beitrag zur Wasserknappheit zu vermeiden.

LUFTQUALITÄT UND KLIMA

Lieferanten müssen Emissionen in die Luft gemäß den geltenden Vorschriften reduzieren und kontrollieren. Hierzu zählen Lärm-, Geruchs- und Staubemissionen.

Lieferanten sollten darauf hinarbeiten, die negativen Auswirkungen des Klimawandels abzumildern, indem sie die folgenden Maßnahmen ergreifen: Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in der Wertschöpfungskette, beginnend mit Prozessen mit hoher Auswirkung, Nutzung erneuerbarer Energiequellen, sofern verfügbar; und die Berechnung von Emissionen und die Festlegung von Zielen zur Reduzierung der Emissionen mithilfe anerkannter Standardsetzungsinstrumente.

ABFALLMANAGEMENT

Alle Abfälle müssen verantwortungsvoll und mindestens gemäß den geltenden Vorschriften entsorgt werden. Gefährliche Abfälle müssen von einem autorisierten Unternehmen/einer autorisierten Organisation entsorgt werden.

Lieferanten sollten den Abfall während der Produktionsprozesse, der auf Deponien landet, minimieren, die Sammlung von Abfällen zur Wiederverwendung erleichtern, den Einsatz neuer Rohstoffe reduzieren und den Einsatz recycelter Materialien optimieren. Das Ziel sollte sein, dass keine Abfälle auf Deponien landen.


ANTI-KORRUPTION

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrem Geschäft nach hohen ethischen Standards und mit Integrität handeln und über angemessene Verfahren verfügen, um Korruption in ihren Betrieben zu verhindern.

Es darf keine Form von Korruption, Erpressung, Schmiergeldern, Schmiergeldzahlungen oder Bestechung angeboten, angenommen oder versprochen werden.


TIERSCHUTZ

Von Lieferanten wird erwartet, dass sie sicherstellen, dass die in den Produkten verwendeten Materialien von Tieren stammen, die gemäß allen geltenden Vorschriften, Konventionen und Standards behandelt wurden. Die Tiere müssen mit Würde und Respekt gefüttert und behandelt werden. Kein Tier darf im Laufe seines Lebens vorsätzlich geschädigt oder Schmerzen ausgesetzt werden.

Die Tötung von Tieren muss immer mit der schnellsten, am wenigsten schmerzhaften und nichttraumatischen Methode erfolgen, die verfügbar ist, von nationalen und anerkannten Tierärzten genehmigt wurde und nur von geschultem Personal durchgeführt werden darf.

Bei der Verwendung von Materialien, die von Tieren stammen, sollte der Lieferant bereit sein, die Produktkette zu dokumentieren, z. B. über bestehende glaubwürdige Zertifizierungssysteme Dritter wie den Responsible Down Standard (RDS) und den Responsible Wool Standard (RWS).


BESCHWERDEN

Lieferanten müssen über einen Beschwerdemechanismus verfügen, der es Stakeholdern ermöglicht, ihre Bedenken zu äußern, wenn sie feststellen, dass die Geschäftstätigkeit des Lieferanten nachteilige Auswirkungen auf Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt, einschließlich Klima, Korruptionsbekämpfung und Tierschutz hat. Der Beschwerdemechanismus sollte der Größe des Unternehmens angemessen sein und die Form einer Whistleblower-Funktion, eines Arbeitnehmervertretungsausschusses usw. annehmen. Der Beschwerdemechanismus sollte umfassend kommuniziert werden und allen Arbeitnehmern (einschließlich Leiharbeitern) zugänglich sein werden vertraulich, unvoreingenommen, zeitnah und transparent verwaltet.


ZUSAMMENARBEIT UND ÜBERWACHUNG


Ein offener und transparenter Dialog über die Standards dieses Verhaltenskodex ist für unsere Beziehung zu unseren Lieferanten von wesentlicher Bedeutung. Dabei wird von den Lieferanten erwartet, dass sie alle Subunternehmer informieren. Versteckte Fabriken werden nicht akzeptiert.

Alle Lieferanten werden anhand der Standards des Kodex bewertet, und wir priorisieren diejenigen Lieferanten, die sich dazu verpflichten, die Einhaltung des Kodex nachzuweisen und kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen.

Lieferanten werden durch verschiedene Arten der Bewertung bewertet, darunter Selbstbewertungen, interne Bewertungen und Bewertungen Dritter (angekündigt und unangekündigt). Uns und beauftragten externen Prüfern muss auf Anfrage Zugang zu allen Einrichtungen, einschließlich Subunternehmern, sowie zu relevanten Dokumenten und Mitarbeitern gewährt werden.

Wir vertrauen darauf, dass unsere Lieferanten die Anforderungen dieses Kodex erfüllen. In den Fällen, in denen ein Lieferant bestimmte Verfahren und Praktiken verbessern muss, muss er sich dazu verpflichten, dies innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu tun. Wir glauben, dass das Erreichen guter Sozial- und Umweltstandards ein Prozess ist, und wir verpflichten uns, bei ihren Bemühungen mit unseren Lieferanten zusammenzuarbeiten.

Wenn ein Lieferant mangelndes Engagement zeigt und die Standards dieses Kodex einhalten und verbessern möchte, werden wir nicht zögern, die Geschäftsbeziehung zu beenden.